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Allgemeine Geschäftsbedingungen (§1 bis §11) der Firma dsw Dokuservice Sven Werner (Stand 01.10.2018)

§ 1 Geltungsbereich

1. Alle Leistungen des Dokumentationsbüros Sven Werner erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 310 BGB ist.

 

§ 2 Vertragsabschluss und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat das Dokumentationsbüro rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Dokumentationen/Übersetzungen zu unterrichten (Zielsprache, Format, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Termin, Beglaubigung, Druckreife, äußere Form etc.). Ist die Dokumentation/Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Dokumentationsbüro einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung von Dokumentationen/Übersetzungen notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Dokumentationsbüro zur Verfügung zu stellen. Wenn möglich ist dem Dokumentationsbüro der zu übersetzende Text in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Dokumentationsbüros.

4. Fehlerhafte Dokumentationen/Übersetzungen wegen Unleserlichkeit des Ausgangstextes gehen nicht zu Lasten des Dokumentationsbüros.

5. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform.

 

§ 3 Preise und Zahlungen

1. Sofern nicht besonders vertragliche vereinbart, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste des Dokumentationsbüros (aktueller Stand) im Zeitpunkt der Auftragsannahme. Unsere Preise sind Nettopreise; außer wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um Bruttopreise handelt. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Bei Übersetzungs- Kleinstaufträgen, bei denen ein Zeilenpreis dem tatsächlichen Aufwand nicht entspricht, wird ein Mindesthonorar erhoben.

3. Grundlage für die Berechnung für Dokumentationen ist ein Seitenpreis oder ein Stundenhonorar; Grundlage für die Berechnung von Übersetzungen ist die Zeilenzahl in der Zielsprache der Übersetzung zzgl. einer Abwicklungspauschale.

4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der in Rechnung gestellte Preis netto (ohne Abzug) innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig, es sei denn, dass abweichende Zahlungsvereinbarungen mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.

5. Das Dokumentationsbüro darf im Falle des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem
zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatz berechnen.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

7. Tritt nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Auftraggebers oder nach fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen.

 

§ 4 Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller unter § 2 genannten Mitwirkungspflichten voraus. Die Lieferzeit ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

2. Fehlt eine Vereinbarung hinsichtlich des Lieferdatums, werden Lieferfristen nicht gewährleistet.

3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten i.S.v. § 2, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Dokumentations-/Übersetzungs-dokumente in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände ist das Dokumentationsbüros berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinausführt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.

6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht (§§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB) soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

§ 5 Mängelhaftung

1. Die Dokumentationen/Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

2. Mängel in den Dokumentationen/Übersetzungen, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Dokumentationsbüros und begründen keinen Anspruch des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung. Dies gilt auch für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben wurden.

3. Im Übrigen haften wir für Mängel in der Dokumentationen/Über-setzungen im Falle der ordnungsgemäßen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers wie folgt:

3.1 Soweit ein Mangel in der Dokumentation/Übersetzung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Leistung einer mangelfreien Dokumentation/Übersetzung berechtigt (Nacherfüllung).

3.2 Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.

3.3 Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern.

3.4 Wir können des weiteren die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

4. Sollte die in Abs. 3 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Auftraggeber das Wahlrecht zu, entweder die vereinbarten Vergütung i.S.v. § 3 entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt.

5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung und Ansprüchen auf Aufwendungsersatz mit Ausnahme derjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Vertragsgegenstandes sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns.

6. Der in Abs. 5 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Dokumentationsbüros, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dokumentationsbüros oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

7. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung nicht ausgeschlossen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.

9. Der Anspruch auf Nacherfüllung verjährt nach 6 Monaten nach Übersendung der Dokumentationen/ Übersetzungsdokumente. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.

 

§ 6 Haftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3. Die Haftung des Dokumentationsbüros für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Sofern der Auftraggeber es wünscht, werden wir nach Erfüllung des Vertrages die Rücksendung der uns im Original überlassenen Dokumente durch gesonderte Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

 

§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Das Dokumentationsbüro verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die übersetzten Dokumente falls diese mittels Datenübertragung an den Auftraggeber übermittelt werden zur Geheimhaltung mit Zugangskennungen und/oder Passwörtern zu versehen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung und am Eigentum der Dokumentation/Übersetzung.

2. Dokuservice S. Werner behält sich sein Urheberrecht an der Dokumentation/Übersetzung vor.

 

§ 9 Vertragskündigung

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Dokumentations-/Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist das Dokumentationsbüro berechtigt, die vereinbarte Vergütung gem. § 3 zu verlangen; es muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

2. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie dem Dokumentationsbüro gegenüber schriftlich erklärt wird.

 

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 310 BGB ist, ist unser Geschäftssitz (Villingen-Schwenningen) Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

§ 11 Recht der Bundesrepublik Deutschland

Sämtliche vom Dokumentationsbüro mit dem Auftraggeber geschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

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